2 - JobCenter - Finanzielle Hilfen des SGB II
Sonderregelungen für Auszubildende (§ 7 Abs. 5 und 6 sowie § 27 SGB II)
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter, die in der Leistungs-, Widerspruchs- oder Klagesachbearbeitung tätig sind
Beschreibung
Ziele: Die Seminarteilnehmer/-innen
- ordnen Leistungsberechtigte dem Personenkreis des § 7 SGB II zu
- kennen alle Ausschlusstatbestände für den Leistungsbezug (Alg II / SozG)
- kennen alle Spezialregelungen für Auszubildende
- treffen Entscheidungen unter Berücksichtigung der Ausnahmetatbestände
Methode
- Lehrgespräch / medienunterstützter Vortrag
- Berechnungsbeispiele
- Vertiefende Übungen
- Hinweise zur Fachliteratur und Rechtsprechung.
Kompetenz
- Die Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer können
- die Spezialregelungen und Ausnahmetatbestände für Auszubildende anwenden
- die förderungsfähige Ausbildung und die Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG bzw. SGB III abgrenzen
- rechtsfehlerfreie Entscheidungen – auch in Härtefällen – treffen
- Ansprüche auf Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II erkennen.
Inhalt
- Personenkreis der Leistungsberechtigten nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II
- Ausschlusstatbestände für den Leistungsbezug (Überblick)
- Ausschlussregelung für Auszubildende (§ 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II)
- Ausnahmen vom Leistungsausschluss (§ 7 Abs. 6 SGB II)
- Förderungsfähigkeit der Ausbildung und Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG / SGB III)
- Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II (Härteregelung, Erstausstattung und Mehrbedarfe)
- Auszubildende in Bedarfsgemeinschaften
- Fallbeispiele / Übungen
Seminar-Nummer
F-1217
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Michael Grosse
Entgelt
€ 170,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
13.03.2023